Fahrrad im Unternehmen: Eine nachhaltige Alternative für die Mitarbeitermobilität

Auch Fahrräder können Teil des Fuhrparks sein und das klassische Dienstwagenkonzept ergänzen.
Auch Fahrräder können Teil des Fuhrparks sein und das klassische Dienstwagenkonzept ergänzen.

Fahrräder können eine passende Ergänzung für Fuhrparks sein, die sich eine umweltfreundliche und kosteneffiziente Alternative zu Verbrennermotoren wünschen. Ob Lastenrad oder E-Bike – es gibt zahlreiche Formen von Fahrrädern für die unterschiedlichen Einsatzzwecke. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Fahrräder im Unternehmen integrieren können, welche Vorteile sie bieten und welche Herausforderungen zu beachten sind.

Wo ist der Einsatz von Fahrrädern im Unternehmen sinnvoll?

Im Fuhrpark gibt es viele Möglichkeiten, neben verschiedenen Kraftfahrzeugen auch Fahrräder zu integrieren. Gerade für kurze Strecken in der Stadt und in dicht besiedelten Gebieten können sie für eine schnelle und flexible Mobilität sorgen. Damit bieten Fahrräder im Unternehmen eine optimale Lösung für Mitarbeiter, die regelmäßig innerhalb einer Stadt oder zwischen nahen gelegenen Standorten pendeln müssen. Kurze Dienstfahrten werden so auch ohne Auto möglich.

Auch Unternehmen aus Branchen wie Lieferdienste, Kurierdienste oder Gastronomie können Fahrräder in ihren Fuhrpark integrieren. Gerade mit Lastenfahrrädern und E-Bikes lassen sich problemlos auch schwerere Güter transportieren. Spezielle Anhänger, Taschen und Körbe stellen sicher, dass Lieferungen sicher beim Kunden ankommen. Isolierungen helfen, Essen warm zu halten, so dass Fahrräder auch für die Auslieferung von Speisen eingesetzt werden können.

Welche Vorteile bietet ein Fahrrad im Unternehmen?

Die Nutzung von Fahrrädern bietet sowohl Mitarbeitern als auch für das Unternehmen verschiedene Vorteile. Dazu zählen:  

  • Nachhaltigkeit: Fahrräder benötigen keine Kraftstoffe und verursachen im Betrieb keine schädlichen Emissionen. Damit sind sie in der Nutzung deutlich umweltfreundlicher als Autos.
  • Kosteneinsparungen: Die Kosten für Anschaffung, Wartung und Instandhaltung sind im Vergleich zum Auto wesentlich geringer. Außerdem können die Kosten für Parkplätze eingespart werden.
  • Flexibilität und Effizienz: Gerade in der Stadt kommt es häufig zu Staus und Verkehrsbehinderungen. Diese können mit dem Fahrrad leichter umfahren werden. Das spart Zeit und erhöht die Flexibilität der Mitarbeiter.
  • Gesundheitsförderung: Radfahren bringt mehr Bewegung in den Alltag der Mitarbeiter und kann helfen, gesund zu bleiben. 
  • Imagegewinn: Unternehmen, die Fahrräder einsetzen, können sich umweltbewusster und mitarbeiterfreundlicher präsentieren und so ihr Image stärken.

E-Bikes im Fuhrpark

Neben herkömmlichen Fahrrädern werden auch E-Bikes im Fuhrpark eingesetzt. Sie bieten ähnliche Vorteile wie herkömmliche Fahrräder und stellen eine schnelle und bequeme Alternative zum Auto dar. Durch die elektronische Unterstützung können Steigungen oder längere Strecken leichter bewältigt werden, was die Reichweite und Flexibilität gegenüber herkömmlichen Fahrrädern deutlich erhöht. Dadurch können sie auch für weniger geübte Fahrer attraktiv sein.

Zu beachten ist der Unterschied zwischen Elektrofahrrädern und Pedelecs. Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs), die bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren können, gelten als Kraftfahrzeuge. Für sie gelten andere Regelungen als für E-Bikes.

Lastenräder als Transportoption

Auch die Integration von Lastenfahrrädern in den Fuhrpark ist möglich. Sie eignen sich dabei für verschiedene Einsatzzwecke und den Transport von kleinen Paketen bis hin zu sperrigen Gütern. Die Ladeflächen sind dabei so gestaltet, dass ein einfaches Be- und Entladen möglich ist.

Fördermöglichkeiten bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es unterstützt die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Güterverkehr durch Unternehmen. Förderfähig sind 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger. Seit November 2023 galt ein Antrags- und Bewilligungsstopp. Dieser wurde am 23. Januar 2024 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wieder aufgehoben. Es können wieder Förderanträge gestellt und bewilligt werden.

Fahrräder können auch für Lieferungen eingesetzt werden.
Fahrräder werden bereits von vielen Unternehmen für die Lieferung von Waren oder Speisen eingesetzt. Die richtigen Taschen oder Rucksäcke machen einen problemlosen Transport möglich.

Welche Besonderheiten sind bei einem Fahrrad im Unternehmen zu beachten?

Bei der Integration von Fahrrädern sind einige Vorgaben zu beachten. Für sie gelten in etlichen Bereichen ähnliche Vorschriften wie für Firmenfahrzeuge. Damit soll die Sicherheit der Fahrer gewährleistet werden. Hier einige der wichtigsten Punkte:

Unterweisung

Betrieblich genutzte Fahrräder und E-Bikes gelten als Arbeitsmittel. Für die sichere Nutzung ist daher eine vorherige Unterweisung der Mitarbeiter erforderlich. Dabei werden die Beschäftigten über mögliche Gefährdungen und im Verhalten bei Unfällen informiert. Dafür müssen Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 1 durchführen, auf deren Grundlage die jährliche Fahrradunterweisung erfolgt.

UVV auch bei Fahrrädern

Unter bestimmten Bedingungen müssen Fahrräder im Unternehmen auch nach den Unfallverhütungsvorschriften (kurz UVV) geprüft werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrrad betrieblich genutzt und maschinell angetrieben wird. Normale Fahrräder und Pedelecs 25 gelten nicht als Fahrzeuge und unterliegen daher nicht der pauschalen Prüfpflicht. In besonderen Fällen, z.B. bei besonderer Beanspruchung, müssen aber auch sie geprüft werden. Die Kontrolle sollte mindestens einmal jährlich durch einen Sachverständigen erfolgen.

Versicherungsschutz

Auch Fahrräder im Fuhrpark sollten gegen mögliche Risiken abgesichert werden. Wichtig ist dabei insbesondere eine Haftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz vor Haftungsansprüchen, die aus Unfällen mit Firmenfahrrädern resultieren können. Zusätzlich kann eine Diebstahl- und Schadensversicherung den Verlust oder die Beschädigung von Fahrrädern durch Diebstahl, Vandalismus oder Unfälle abdecken. Die Versicherungen sollten zudem individuell auf den Fahrradtyp, die Nutzung und die Branche des Unternehmens abgestimmt sein.

„Bike Policy“

Ähnlich wie für Firmenfahrzeuge gibt es auch bestimmte Richtlinien für Fahrräder im Unternehmen. Die „Bike Policy“ hält Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Wartung und Pflege, Sicherheitsstandards und Regeln für die Fahrradnutzung im Straßenverkehr fest. Darüber hinaus können darin auch Kriterien zur Anschaffung, wie z.B. preislicher Rahmen, Modelle und der Ausstattungsumfang geregelt sein. Äußerem wird darin festgelegt, ob die Fahrräder nur für berufliche oder auch private Zwecke genutzt werden können. So lassen sich Missverständnisse und Konflikte im Unternehmen vorbeugen.

Wartung und Instandhaltung

Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen die Fahrräder regelmäßig gewartet werden. Dazu gehören die Überprüfung und Einstellung der Bremsen, des Reifendrucks, der Lichtanlage und der Gangschaltung. Auch Verschleißteile wie Bremsbeläge, Ketten und Zahnkränze müssen regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Damit Sie den Überblick über die Sicherheit der Fahrräder im Unternehmen  behalten, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten erstellt. Hier finden Sie die relevanten Kriterien für die Fahrradsicherheit, die Sie täglich überprüfen sollten. Laden Sie die Checkliste zur Fahrradsicherheit jetzt herunter und teilen Sie sie mit Ihren Mitarbeitern, um die tägliche Überprüfung der Fahrräder zu vereinfachen.

Download Checkliste Fahrradsicherheit

Laden Sie sich kostenfrei unsere Checkliste für die Fahrradsicherheit im Fuhrpark herunter.

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Dienstrad statt Dienstwagen

Eine Möglichkeit, das Fahrrad im Unternehmen zu integrieren, sind Dienstfahrräder. Hier können die Mitarbeiter die vom Betrieb zur Verfügung gestellten Fahrräder in der Regel nicht nur dienstlich, sondern auch privat nutzen. Dies bietet steuerliche Vorteile sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Unternehmen. Darüber hinaus können Dienstfahrräder ein wertvolles Incentive darstellen und zur weiteren Motivation der Mitarbeiter beitragen.

Leasing von Diensträdern

Unternehmen können Dienstfahrräder leasen. Dabei übernimmt ein externer Anbieter die Anschaffungskosten für das Fahrrad und stellt es dem Unternehmen zur Verfügung. Für die Nutzung zahlt das Unternehmen eine monatliche Leasingrate. Diese deckt häufig auch Wartungs- und Versicherungskosten ab und ist abhängig vom gewählten Modell und Versicherungstarif. So können Unternehmen die Vorteile des Dienstrades nutzen, ohne die gesamte Kaufsumme auf einmal aufbringen zu müssen.

Bei Schäden am Fahrrad übernimmt der Leasinggeber die Reparatur. Einige Tarife beinhalten auch einen Unfall- und Diebstahlschutz, andere aucheinen Pannenservice.

Geldwerter Vorteil und 0,25-Prozent-Reglung

Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt, kann dies als geldwerter Vorteil behandelt werden. Entscheidend ist dabei, ob der Arbeitnehmer das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt oder als Gehaltsumwandlung erhält.

Erhält der Arbeitnehmer das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt, ist es steuer- und beitragsfrei. Häufig verzichtet der Arbeitnehmer jedoch für die Dauer der Überlassung des Dienstrades auf einen Teil seines Gehalts in Höhe der Leasingrate. In diesem Fall liegt eine Gehaltsumwandlung vor. Stellt das Unternehmen das Dienstrad erstmals bis Ende 2030 zur Verfügung, greift auch hier eine steuerliche Begünstigung. Seit 2020 beträgt der monatliche Wert der Fahrradüberlassung 1 Prozent eines Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung (abgerundet auf volle 100 Euro). Faktisch entspricht dies einer Besteuerung von 0,25 %.

Beispiel:

  • Listenpreis Dienstrad = 3.000 Euro
  • Davon ¼ = 750 Euro
  • Betrag auf volle 100 Euro abgerundet = 700 Euro
  • Geldwerter Vorteil (1 Prozent) = 7 Euro

In diesem Beispiel muss der Arbeitnehmer monatlich 7 Euro als geldwerten Vorteil abführen.

Bei der Integration vom Fahrrad im Unternehmen muss einiges beachtet werden.
Unternehmen können ihren Mitarbeitern statt des klassichen Dienstwagens auch ein Dienstrad anbieten.

Wie gelingt die Integration von Fahrrädern im Unternehmen?

Unternehmen, die Fahrräder in ihren Fuhrpark integrieren möchten, sollten einige wichtige Schritte beachten. Dazu gehören:

  1. Bedarf analysieren: Prüfen Sie, inwieweit Fahrräder in Ihrem Betrieb genutzt werden können und ob ein Bedarf besteht. Sie können auch Mitarbeiter befragen, ob sie das Angebot von Fahrrädern nutzen würden.
  2. Infrastruktur prüfen: Kontrollieren Sie, ob die notwendige Infrastruktur für Fahrräder im Unternehmen bereits vorhanden ist bzw. welche Aspekte ergänzt werden sollten. Dazu zählen z.B. Abstellmöglichkeiten sowie Lademöglichkeiten für E-Bikes.
  3. Vergleich von Modellen und Anbietern: Je nach Fahrradtyp und Finanzierungsform gibt es unterschiedliche Anbieter. Hier ist ein genauer Vergleich wichtig, um Kosten zu sparen und das beste Leistungspaket zu wählen.
  4. Versicherungsschutz auswählen: Damit die Fahrräder in Ihrer Flotte z.B. gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl versichert sind, sollten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz wählen. Auch hier gilt es, verschiedene Angebote zu vergleichen, um den idealen Versicherungsschutz zu finden.
  5. Sicherheit gewährleisten: Außerdem sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Fahrräder einsatzbereit und verkehrssicher sind. Die Mitarbeiter sollten außerdem vor Benutzung  unterwiesen werden. Unter Umständen müssen die Fahrräder auch nach UVV geprüft werden.
  6. Fahrrad im Unternehmen verwalten: Fahrräder sollten, wie alle anderen Fahrzeuge im Fuhrpark, effizient verwaltet werden. Eine Softwarelösung wie Fleet+ kann dabei helfen, den Überblick zu behalten. Mit Fleet+ können dazugehörige Dokumente und Daten wie beispielsweise Leasingverträge, Fahrraddaten und Servicetermine zentral organisiert werden.
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