Bruttolistenpreis

Der Bruttolistenpreis ist eine wichtige Kennzahl im Fuhrpark

Der Bruttolistenpreis ist eine wichtige Kennzahl, wenn es um die Versteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen geht. In diesem Beitrag erfahren Sie, was der Bruttolistenpreis für Firmenwagen ist, was dazu gehört und wo sie den Listenpreis für Fahrzeuge finden.

Was ist der Bruttolistenpreis?

Beim Bruttolistenpreis handelt es sich um den offiziell vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis eines Fahrzeuges, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der serienmäßigen Ausstattung. Oftmals werden auch die Begriffe Listenpreis und Neupreis als Synonyme verwendet.

Was gehört zum Bruttolistenpreis?

Bei einem Fahrzeug umfasst der Listenpreis nicht nur den Grundpreis des Fahrzeugs, sondern auch eine Reihe weiterer Kosten. Dazu gehören:

  • Mehrwertsteuer: Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % wird auf Grundpreis und Serienausstattung aufgeschlagen.
  • Serienausstattung: Dazu zählen alle standardmäßigen Funktionen, wie beispielsweise Klimaanlage, Radio oder Sicherheitsausstattungen.
  • Sonderausstattungen: Dies sind alle zusätzlichen Optionen und Extras, die gegen einen Aufpreis erhältlich sind. Beispiele dafür sind spezielle Lackierungen, Navigationssysteme oder eine Lederausstattung.
  • Händlermargen und sonstige Zuschläge: Auch diese können einfließen, sofern sie Teil des offiziellen Listenpreises sind.

Nicht berücksichtigen müssen Sie hingegen nachträglich eingebaute Ausstattungen und vom Händler gewährte Rabatte. Ob Fracht- und Überführungskosten im Bruttolistenpreis enthalten sind, ist abhängig vom Hersteller.

Wie kann ich den Bruttolistenpreis emitteln?

Damit Sie den Bruttolistenpreis ermitteln können, ist es am einfachsten, den Vetragshändler danach zu fragen. Denn Händler haben Zugriff auf aktuelle Preislisten und können Ihnen den Bruttolistenpreis unkompliziert mitteilen. Viele Hersteller veröffentlichen zudem Preislisten, sodass sie diese auf deren Website einsehen können.

Die Ermittlung des Bruttolistenpreises ist vor allem für die Versteuerung von Firmenwagen ausschlaggebend, wenn Mitarbeiter diese für private Fahrten nutzen.

Ist Kaufpreis gleich Bruttolistenpreis?

Der Bruttolistenpreis entspricht nicht immer dem Kaufpreis eines Fahrzeuges. Er stellt den empfohlenen Verkaufspreis dar und berücksichtigt keine Rabatte oder Vergünstigungen. Der Kaufpreis ist hingegen der Preis, den der Käufer tatsächlich bezahlt. Er spiegelt die tatsächliche finanzielle Belastung wider und kann deutlich unter dem Listenpreis liegen.

Wozu wird der Bruttolistenpreis für Firmenwagen benötigt?

Bei der Versteuerung von Dienstwagen, die privat genutzt werden, ist der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung ein wichtiger Faktor. Er ist die Grundlage für die 1-Prozent-Regelung und die Berechnung des geldwerten Vorteils, um die private Nutzung zu versteuern.

Der Listenpreis ist außerdem in diesen Fällen relevant:

  • Versicherungen: Versicherungen nutzen ihn, um die Prämien für Kfz-Versicherungen zu berechnen. Ein höherer Listenpreis führt in der Regel zu höheren Versicherungsprämien.
  • Restwertbestimmung: Bei Leasingverträgen und beim Verkauf von Gebrauchtwagen spielt der ursprüngliche Preis eine Rolle bei der Bestimmung des Restwerts des Fahrzeugs.