Führerscheinklassen

Führerscheinklassen sind wichtige Kategorien, wenn es um die Erlaubnis zum Fahren eines Fahrzeuges geht.

Führerscheinklassen sind wichtige Kategorien, wenn es um die Erlaubnis zum Fahren eines Fahrzeuges geht. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Führerscheinklassen sind und welche verschiedenen Führerscheinklassen es gibt.

Was sind Führerscheinklassen?

Nicht jede Fahrerlaubnis gilt für jedes Fahrzeug. Führerscheinklassen regeln, welche Fahrzeuge mit einer Fahrerlaubnis geführt werden dürfen. In Deutschland ist dies in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Dort sind detaillierte Richtlinien zu finden, unter welchen Voraussetzungen eine Person bestimmte Fahrzeuge fahren darf. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Faktoren, wie persönliche Merkmale (z.B. Alter des Fahrer) sowie Eigenschaften des Fahrzeugs (z.B. Größe, zulässige Gesamtmasse oder Höchstgeschwindigkeit).

Im Rahmen einer regelmäßigen Führerscheinkontrolle wird im Fuhrpark kontrolliert, ob ein Fahrer die entsprechende Führerscheinklasse besitzt.

Welche Führerscheinklassen gibt es?

Die Unterteilung der Führerscheinklassen hat zwei Stufen. Die Buchstaben A bis D bilden die Hauptklassen, die wiederum in vier verschiedene Unterklassen aufgeteilt werden:

  • Klassen für Krafträder: A, AM, A1, A2
  • Klassen für Pkw: B BF17, BE, B96
  • Klassen für Lkw: C, CE, C1, C1E
  • Klassen für Busse: D, DE, D1, D1E

Darüber hinaus gibt es noch die Sonderklasse für Spezialfahrzeuge. Darunter fallen zum Beispiel Pannenfahrzeuge. Gekennzeichnet werden diese mit den Buchstaben T oder L. Mit der Sonderklasse existieren insgesamt 17 Führerscheinklassen in Deutschland.

Führerscheinklasse A

Die Führerscheinklasse A1 umfasst hauptsächlich kleine, insbesondere zweirädrige und dreirädrige Fahrzeuge. Hierzu gehören Roller, Leichtkrafträder und Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11kW.

Auch die weiteren A-Klassen teilen sich abhängig vom Hubraum auf. Die Führerscheinklasse A2 gilt für kleine Krafträder mit einer Motorleistung bis 35 Kilowatt und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht, das maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm sein darf.

Die Klasse AM umfasst Mopeds oder E-Fahrräder. Diese Fahrzeuge dürfen eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h und einen Hubraum von maximal 50 cm3 aufweisen. Besitzer der Führerscheinklasse A können alle genannten Klassen fahren.

Führerscheinklasse B

Besitzer der Führerscheinklasse B dürfen Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen Fahren. Genauso ist das Mitführen eines Anhängers mit einem Gewicht von bis zu 750 Kilogramm erlaubt. Für schwerere Anhänger benötigen Fahrer dagegen die zusätzliche Klasse BE. Hier darf der Anhänger bis zu 3,5 Tonnen schwer sein. Mit der Führerscheinklasse B96 sind bis zu 4,25 Tonnen erlaubt.

Besitzer der Klasse B können auch die Klasse AM für kleinere Krafträder und die Sonderklasse L für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit geringen Geschwindigkeiten fahren.

Führerscheinklasse C

Die Führerscheinklasse C1 umfasst leichte Lastkraftwagen mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit einem Anhänger bis zu 750 Kilogramm. Zudem dürfen sich im Fahrzeug, zusätzlich zum Fahrersitz, maximal acht weitere Sitzplätze befinden.

Mit der Klasse C1E können Lkw mit Anhängern über 750 Kilogramm gefahren werden, wenn die Kombination aus beiden nicht mehr als zwölf Tonnen wiegt. Diese Klasse gilt zudem auch für Personenkraftwagen mit Anhängern über 3,5 Tonnen.

Die Klasse C erlaubt das Fahren von Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen ohne Begrenzung des zulässigen Gesamtgewichts, einschließlich Sattelzügen und großen Lastkraftwagen mit Anhänger. Diese Fahrerlaubnis muss regelmäßig erneuert werden, wobei die Fahrtauglichkeit durch ärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden muss.

Autofahrer, die Wohnmobile fahren möchten, müssen die jeweilige Führerscheinklasse entsprechend dem Gewicht des Fahrzeugs beachten. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen können mit der Klasse B gefahren werden, während schwerere Wohnmobile eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 erfordern.

Führerscheinklasse D

Die Führerscheinklasse D ist für Personen vorgesehen, die gewerblich mehr als 16 Fahrgäste befördern. Hier ist ein Anhänger von bis zu 750 Kilogramm erlaubt.

Mit der Klasse D1 ist das Fahren von Bussen mit acht bis 16 Fahrgästen und Anhängern von bis 750 Kilogramm erlaubt, wobei das Fahrzeug maximal acht Meter lang sein darf. Die Klasse D1E erweitert die Möglichkeiten der Klasse D1, indem sie das Mitführen schwererer Anhänger ermöglicht.

Die Klasse DE hat keine Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl oder der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs. Des Weiteren erlaubt sie das Fahren von Bussen mit Anhängern ohne Gewichtsbeschränkung.

Sonderklassen L und T

Die Klasse L schließt Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie Stapler ein. Mit einem Führerschein der Klasse T ist das Führen von leistungsstärkeren land- und forstwirtschaftlichen Maschinen erlaubt. Dieser schließt auch die Klassen L und AM ein.